Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro ab Lichtenau. Die auf der Abgangsstation ermittelten Gewichte sind für die Berechnung maßgebend. Alle Transportgefahren einschließlich Bruch und Leckage gehen zu Lasten des Käufers – auch bei Franco- und Cif-Lieferungen (§447 Abs. 1 BGB). Bei Francokäufen ist die Fracht vom Käufer zu verauslagen und an der Rechnung zu kürzen. Franco- und Cif-Lieferungen basieren auf normalen Frachten; alle Zuschläge, auch nachträgliche Frachterhöhungen, gehen zu Lasten des Käufers.
  2. Der Versand erfolgt nach Wahl des Verkäufers auf dem zweckmäßigsten Wege. Allgemein wird kurzfristig geliefert, jedoch sind Ansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung vom Käufer nicht zu stellen. Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich beim Verkäufer zu erheben und können nur berücksichtigt werden, wenn sich die Ware noch in Originalverpackung befindet bzw. noch nicht entladen ist. Gleichzeitig ist eine Probe des beanstandeten Materials einzusenden. Bei berechtigter Beanstandung wird die Ware kostenlos umgetauscht. Schadenersatzansprüche für direkte oder indirekte Schäden sind ausgeschlossen. Für Ware, welche verarbeitet ist, können keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden. Eine Haftung des Verkäufers dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer in Aussicht genommenen Verwendungszwecke geeignet ist, besteht nicht. Eine etwaige Schadenersatzpflicht für Folgeschäden aus der Verarbeitung der Ware oder der Ware selbst, besteht nicht.
  3. Soweit Verpackung und Emballage berechnet oder im Preis eingeschlossen ist, wird diese nicht zurückgenommen. Flüssige Artikel werden netto geliefert.
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich aller Nebenforderungen, bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers, auch wenn sie vermischt, be- oder verarbeitet wird. Sie darf an Dritte nicht verpfändet oder sicherheitshalber übereignet werden. Stellt der Käufer vor restloser Begleichung der Warenrechnung und Kosten seine Zahlung ein, so steht dem Verkäufer das Aussonderungsrecht gemäß §46 KO zu. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
  5. Die Rechnungsbeträge werden nach Lieferung per Banklastschrift eingezogen. Andere Abmachungen müssen bei Auftragserteilung schriftlich niedergelegt sein oder vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Bei nicht pünktlicher Zahlung ist der Verkäufer berechtigt, auf den Fakturenbetrag Zinsen in Höhe des jeweiligen Landeszentralbank-Diskontsatzes zu berechnen. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen und ein Zurückhaltungsrecht auszuüben. Rabatte und sonstige Vergünstigungen fallen fort, wenn der Käufer eine seiner Verpflichtungen, namentlich die Zahlungspflicht, nicht oder nicht pünktlich erfüllt.
  6. Alle Fälle höherer Gewalt, insbesondere auch Mangel an Roh- und Betriebsstoffen, Ausstand, Aussperrung und ähnliche Fälle berechtigen den Verkäufer, von der Lieferung ganz oder teilweise zurückzutreten oder später zu liefern. Preisänderungen bleiben dem Verkäufer vorbehalten.
  7. Ein Gebietsschutz oder Alleinverkaufsrecht, Lieferung auf Kommission oder Rückgaberecht der gelieferten Ware wird nur in Ausnahmefällen gewährt. Dieses bedarf jedoch in jedem Falle eines gesonderten, schriftlichen Vertrages. Mündliche Zusagen oder Absprachen haben keine Gültigkeit.
  8. Erfüllungsort ist für beide Teile grundsätzliche Lichtenau. Gerichtsstand ist für beide Teile Paderborn.